Reglement


Es gilt im Grundsatz das Reglement von Swiss Triathlon. Hier findest Du alle Informationen dazu. 

 

Zusammengefasst das Wichtigste aus dem Reglement  

 

Die Teilnehmer/-innen sind dafür verantwortlich, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund zu starten. Sie haben das bestehende Wettkampfreglement von Swiss Triathlon (www.swisstriathlon.ch) sowie diese Wettkampfbestimmungen zu beachten, die Verkehrsregeln einzuhalten und den Anweisungen von Schiedsrichtern und Volunteer Folge zu leisten.

Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer ist selbst für die korrekte Einhaltung der Streckenvorgaben/Anzahl Runden verantwortlich.

 

Wechselzone (Check-in/out)

Die Wechselzone darf nur von Teilnehmer/-innen und Volunteers mit Ausweisen betreten werden! Trainer, Betreuer und Zuschauer haben keinen Zutritt. Die Velos müssen innerhalb der Wechselzone geschoben werden und sind in den nummerierten Ständern zu deponieren. Bitte nicht auf den Boden legen.

Es ist verboten, die eigene Position in der Wechselzone zu markieren!

Der Check-out ist nur gegen Vorweisen der Startnummer möglich. 

 

Ausrüstung & Startnummern

Die Teilnehmer/-innen sind für ihre einwandfreie Ausrüstung selber verantwortlich. Der Kleiderwechsel hat in der Wechselzone zu erfolgen.

 

Die Startnummer ist beim Laufen unverdeckt, gut sichtbar und ungefaltet auf der Vorderseite und beim Velofahren auf dem Rücken zu tragen. 

 

Schwimmen

Es ist die bei der Startnummernausgabe vom Veranstalter abgegebene Badekappe zu tragen.

Bei tiefen Wassertemperaturen und in Abhängigkeit zur Lufttemperatur gelangen die Bestimmungen des Wettkampfreglements von Swiss Triathlon bezüglich Pflicht zum Neopren oder einer Kürzung der Schwimmstrecken zur Anwendung. Kann nicht geschwommen werden, wird das Schwimmen mit einem Lauf ersetzt. Die Teilnehmenden werden im Vorfeld und am Wettkampftag rechtzeitig über die aktuellen Vorgaben informiert. 

 

Velo

Velostrecke, Helmtragpflicht

Das Velofahren ist ein Einzelzeitfahren ohne jegliche persönliche Begleitung. Windschattenfahren hinter oder neben einem/einer Teilnehmer/-in ist verboten. Der Minimalabstand beträgt gemäss den Bestimmungen von Swiss Triathlon 10 Meter.

 

Rechts fahren, links überholen!

Das Velo muss in technisch einwandfreiem Zustand sein. 

Auf der Velostrecke gelten die normalen Verkehrsregeln auch wenn die Strecke verkehrsfrei ist.

 

Auf der Radstrecke des Strassentriathlons befindet sich ein Tunnel. Gemäss der Strassenverkehrsordnung ist eine Beleuchtung erforderlich. Alle Athleten müssen ihre Fahrräder mit einem weissen Licht vorne und einem rot leuchtendem, ruhenden Licht hinten ausstatten. Fehlende Lichter führen zur Disqualifikation. 

 

Laufen

Aus Sicherheitsgründen und auch der Fairness wegen gehören die Laufstrecken ausschliesslich den Teilnehmer/-innen. Jegliche Art von Begleitung ist untersagt!

 

Zeitmessung

Der Zeitmesschip muss nach dem Zieleinlauf abgegeben werden. Beim vorzeitigen Verlassen der Wettkampfstrecke ohne Zieleinlauf ist man für die Abgabe des Zeitmesschips selber verantwortlich. Bei Verlust des Zeitmesschips fallen für den Teilnehmer Kosten in Höhe von CHF 80.- an.

 

Doping

Antidoping Schweiz kann vor oder nach dem Wettkampf ohne Vorankündigung Dopingkontrollen durchführen.

 

Sanität 

Ein gut ausgebildetes Sanitäts-Team steht für Notfälle zur Verfügung. 

 

Medizinische Notfall-Dienstleistungen und rezeptpflichtige Medikamente sind im Startgeld nicht inbegriffen und werden entsprechend den kantonalen Regelungen abgerechnet. Eine genügende Versicherungsdeckung für Krankheit und Unfall ist Sache der Teilnehmer/-innen.

 

Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, Schadenfälle und Diebstähle.